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  • 01
    Beitragsgruppe 1110

    Hallo Zusammen,

    können sie mir bitte Geschäftsvorfälle benennen, bei denen eine Beitragsgruppe 1110 mit Personengruppenschlüssel 101 möglich ist.

    Hintergrund: Wir haben einen Arbeitnehmer, der aufgrund einer privaten Pflegeversicherung eine ELSTAM mit Werten für die private Pflegeversicherung Zuschuss und Vorsorgepauschale) bekommen hat.

    Mir sind keine Fälle bekannt, wo dies möglich sein kann.

    Danke für eine Aufklärung.

     

  • 02
    RE: Beitragsgruppe 1110

    Hallo M. Eiti,
     
    die von Ihnen angesprochene Befreiungsmöglichkeit in der sozialen Pflegeversicherung war für „freiwillig“ Krankenversicherte möglich, die gemäß § 20 Abs. 3 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig wurden.
     
    Eine solche Befreiung galt in der Regel nur für die Dauer der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, also solange, wie diese – ohne die Befreiung – Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Abs. 3 SGB XI nach sich gezogen hätte. Durch den Eintritt eines Versicherungspflichttatbestandes nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB XI, § 21 SGB XI oder § 25 SGB XI (z. B. Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung) verlor bzw. verliert nach unserem Verständnis die Befreiung Ihre Wirksamkeit.
     
    Insofern würde sich die Frage nach einem Beitragszuschuss für krankenversicherungspflichtige Personen mit einer privaten Pflegeversicherung nicht stellen.
    Greifen dagegen die Befreiungsregelungen in der Pflegeversicherung weiterhin, besteht ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss für die betroffene Person.
     
    Zur Klärung, ob in Ihrem Sachverhalt eine Befreiung in der sozialen Pflegeversicherung weiterhin anzuwenden ist, empfehlen wir Ihnen, mit der zuständigen Krankenkasse den versicherungsrechtlichen Status abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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