Sehr geehrte Experten,
wir beabsichtigen einen Altersrentner, der privat krankenversichert ist (Personengruppenschlüssel 119 und Beitragsgruppenschlüssel 0320), zu beschäftigen. Das laufende Entgelt liegt bei ca. 1.425,00 €.
Werden die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in diesem Fall aus dem tatsächlichen Bruttoentgelt (1.425 €), oder aus einem verminderten Entgelt entsprechend der Anwendung der Regelungen zum Übergangsbereich berechnet?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
RAW