Hallo Zusammen,
wir benötigen Ihre Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:
AN frw. versichert/Firmenzahler; Krankengeldbezug 01.04.-30.04.2026; lfd. Einnahmen während KG-Bezug i.H.v. 12369,30€; ermittelter SV Freibetrag i.H.v. 8523,83€; beitragspflichtige Einnahme i.H.v. 3845,47€ zzgl Einmalzahlung von 62204,06€.
Wir haben diesen Fall in der Abrechnung und benötigen Unterstützung bei der Ermittlung des Beitrages KV/PV für den Monat 04/26.
In unserer Abrechnung wird der AG Zuschuss zur KV/PV aus der vollen mtl. BBG i.H.v. 5812,50€ (beitragspfl. Einnahme zzgl. anteilige Berücksichtigung Einmalzahlung) gezogen: AG Zuschuss KV (8,645%) = 502,49€; AG Zuschuss PV (1,8%) = 104,63€ - aus unserer Sicht korrekt ermittelt. Allerdings ist nun die Frage, aus welchem Entgelt die Beiträge zur KV/PV ermittelt werden müssen? Unser System ermittelt die Beiträge zur KV/PV nur aus der beitragspflichtigen Einnahme i.H.v. 3845,47€ -> Beitrag KV: 664,88€ und Beitrag PV: 138,44€ - ist dies korrekt? Dies würde bedeuten, dass der AG einen höheren Anteil an der Beitragszahlung übernimmt, da der Zuschuss von einer anderen Grundlage berechnet wird.
Können Sie uns mitteilen, auf welcher Basis der Beitrag zur KV/PV berechnet werden muss? Oder muss in diesem Fall der Arbeitnehmer von Firmenzahler auf Selbstzahler während des Krankengeldzeitraums umgestellt werden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung