Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher im Konzern über zwei verschiedene Firmen beschäftigt und abgerechnet werden sollte. Mitarbeiter ist privat Versichert. In dem ersten Beschäftigungsverhältnis liegt er über die RV/AV/PV/KV Grenze mit seinem Verdienst und wird normal als privat Versicherter 0110 mit AG-Zuschuss zur PV/KV geschlüsselt, wie muss sein zweiter Beschäftigungsverhältnis in der SV geschlüsselt werden? Er muss ja dann keine Beiträge zur AV und AV mehr abführen, weil er dieser über sein erstes AV bereits voll umsetzt, in der KV/PV bekommt er dann auch kein Zuschuss mehr vom Arbeitgeber, weil dieser bereits über sein erstes AV ausgeschöpft ist, korrekt? Wäre er dann in seinem zweiten AV sozialversicherungsfrei zu schlüsseln und nicht DEÜV relevant? Falls doch die Aufteilung auf beide Verhältnisse erfolgen soll in der SV mit welchen Schlüssel? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!