Guten Tag,
wir haben einen Arbeitnehmer mit vier Stiefkindern (unter 25 Jahre). In einem anderen Beitrag schreiben Sie
"Durch einen Auszug des Stiefkindes aus dem gemeinsamen Haushalt und die daraus resultierende Beendigung des Betreuungs- und Erziehungsverhältnis kann ab diesem Zeitpunkt bei dem Arbeitnehmer (Stiefvater) der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung nicht mehr berücksichtigt werden."
Vorliegend verläßt der Arbeitnehmer (Stiefvater) den gemeinsamen Haushalt. Ist es richtig, dass auch in diesem Fall der Beitragsabschlag in der PV ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden kann?
Vielen Dank