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  • 01
    Beitragsabschlag Stiefkind bei Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt

    Guten Tag,

    wir haben einen Arbeitnehmer mit vier Stiefkindern (unter 25 Jahre). In einem anderen Beitrag schreiben Sie

    "Durch einen Auszug des Stiefkindes aus dem gemeinsamen Haushalt und die daraus resultierende Beendigung des Betreuungs- und Erziehungsverhältnis kann ab diesem Zeitpunkt bei dem Arbeitnehmer (Stiefvater) der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung nicht mehr berücksichtigt werden."

    Vorliegend verläßt der Arbeitnehmer (Stiefvater) den gemeinsamen Haushalt. Ist es richtig, dass auch in diesem Fall der Beitragsabschlag in der PV ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden kann?


    Vielen Dank





     

  • 02
    RE: Beitragsabschlag Stiefkind bei Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt

    Guten Tag,
     
    während eine einmal begründete Elterneigenschaft Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ausnimmt, kann die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den Beitragsabschlägen wieder entfallen.
     
    Wird z. B. durch den Auszug eines Stiefkindes aus dem gemeinsamen Haushalt das Betreuungs- und Erziehungsverhältnis beendet, kann ab diesem Zeitpunkt für das jeweilige Stiefelternteil der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Stiefvater den gemeinsamen Haushalt verlässt. Ab diesem Zeitpunkt liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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