Hallo zusammen,
zum 01.08.2025 haben wir einen Altersvollrentner als geringfügig Beschäftigter (Minijob) eingestellt. Er möchte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr einbezahlen.
Unserem Verständnis nach müssen wir den Mitarbeiter mit BGS 6000 und PGS 109 schlüsseln – ist dies korrekt?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.