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  • 01
    Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei Altersvollrentner und Minijob

    Hallo zusammen,


    zum 01.08.2025 haben wir einen Altersvollrentner als geringfügig Beschäftigter (Minijob) eingestellt. Er möchte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr einbezahlen.


    Unserem Verständnis nach müssen wir den Mitarbeiter mit BGS 6000 und PGS 109 schlüsseln – ist dies korrekt?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei Altersvollrentner und Minijob

    Guten Tag,
     
    für geringfügig entlohnte Beschäftigungen hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. 
     
    Ist der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert und hat die Regelaltersgrenze erreicht, ist eine Meldung mit der Beitragsgruppe „6500“ und der Personengruppe „109“ vorzunehmen. Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung sind in diesem Fall weiterhin vom Arbeitgeber abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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