Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur korrekten sozialversicherungsrechtlichen Einstufung und Schlüsselung einer neuen Mitarbeiterin:
Beamtin im Ruhestand
Geboren 1981
Steuerklasse 6
Privat versichert (mit Beihilfeanspruch)
Sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung als Sozialpädagogische Fachkraft
20 Stunden pro Woche, Bruttoverdienst 2.300 Euro monatlich
Es bestehen keine weiteren Beschäftigungen
Wie sind in diesem Fall die richtigen Beitrags- und Personalschlüssel zu wählen?
Gibt es Besonderheiten bei der Anmeldung in Bezug auf die private Krankenversicherung und Beihilfe?
Und muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen, auch wenn ein Beihilfeanspruch besteht?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Herzliche Grüße
Madhupriya Janapaneni