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  • 01
    Beitrag zur PV bei Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung nach dem LBeamtVG LSA

    Hallo,

    wir haben eine Mitarbeiterin, welche ab 03/2026 eine Hinterbliebenenrente nach dem LBeamtVG LSA erhält.

    Ist es richtig, wenn wir ab 03/2026 den BGRS 1112 verwenden und sie nur den halben Beitrag zur PV zahlt?


    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Beitrag zur PV bei Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung nach dem LBeamtVG LSA

    Guten Tag,
     
    für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge bei Krankheit und Pflege haben, findet die Hälfte des Beitragssatzes Anwendung (§§ 55 Abs. 1, 28 Abs. 2 SGB XI).
     
    Grundlage ist hier ein eigenständiger Beihilfeanspruch. Ein abgeleiteter Anspruch z. B. als Familienangehörige ist nicht ausreichend.
     
    Mit Bezug einer Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften entsteht ein eigener Beihilfeanspruch.
     
    Insoweit ist in dem von Ihnen geschilderten Fall daher ab März 2026 die Beitragsgruppe 1112 zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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