Expertenforum - Beitrag PfV Ost / West und Arbeitsort

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  • 01
    Beitrag PfV Ost / West und Arbeitsort

    Guten Tag,


    wir haben folgenden Fall:

    Der Standort des Arbeitgebers ist im Bundesland Hessen.

    Es wird eine Mitarbeiterin eingestellt, die ihren Wohnsitz in Sachsen hat.

    Sie ist als externe Beraterin beim Kunden dauerhaft eingesetzt im Bundesland Bayern. Der Wohnort bleibt weiterhin in Sachsen.

    Im Arbeitsvertrag der Mitarbeiterin ist angegeben, dass sie der Niederlassung in Hessen zugeordnet ist. Jedoch ist der Arbeitsort geprägt durch wechselnde Einsatztätigkeit im gesamtem Bundesgebiet.


    Gilt nun hinsichtlich des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung, der Satz für Sachsen oder für West?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Beitrag PfV Ost / West und Arbeitsort

    Hallo Sandra,


    die Beitragsberechnung (Ost oder West) richtet sich nach dem Beschäftigungsort im Sinne des § 9 SGB IV und ist analog auch für die Beitragsberechnung des maßgebenden Beitragssatzes in der Pflegeversicherung anzuwenden.


    Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.


    Ist keine feste Arbeitsstätte (auch kein Home-Office) vorhanden und wird die Beschäftigung an verschiedenen Orten „mobil“ ausgeübt, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat.


    Dementsprechend sind hierbei die für den Betriebssitz zutreffenden beitragsrechtlichen Regelungen (hier: „West“) zugrunde zu legen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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