Expertenforum - Beiträge aus Engelt oder BBG bei freiwillig Versicherten unter BBG

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  • 01
    Beiträge aus Engelt oder BBG bei freiwillig Versicherten unter BBG

    Liebes Expertenteam,

    wie werden KV+PV-Beiträge bei einem freiwillig Versicherten mit einem monatlichen laufenden Entgelt unter BBG berechnet?

    Die JAEG ist incl. der Einmalzahlungen überschritten, aber nicht mit dem laufendem Entgelt.

    Wie ist hier die monatliche Verbeitragung von laufendem Entgelt in Monaten ohne Sonderzahlung? Wird der Beitrag anhand der BBG oder anhand des tatsächlichen unter der BBG liegenden laufenden Entgelt berechnet?

    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

    SSC-HR

  • 02
    RE: Beiträge aus Engelt oder BBG bei freiwillig Versicherten unter BBG

    Ergänzend wäre für uns noch interessant zu wissen, wie die Beitragsaufteilung auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist.

    Vielen Dank!

  • 03
    RE: Beiträge aus Engelt oder BBG bei freiwillig Versicherten unter BBG

    Hallo LBCEntgelt,
     
    die Jahresarbeitsentgeltgrenze dient ausschließlich der Beurteilung zur Krankenversicherungspflicht oder Krankenversicherungsfreiheit beschäftigter Mitarbeiter.
     
    Berechnungsbasis für die Ermittlung der Beiträge ist das aus der Beschäftigung erzielte laufende gezahlte Arbeitsentgelt maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird demnach aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet. Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich paritätisch (§ 249 Sozialgesetzbuch (SGB) V), mit Ausnahme des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Beiträge aus Engelt oder BBG bei freiwillig Versicherten unter BBG

    Guten Tag,

    ich habe dazu noch die Rückfrage wie hoch denn der abzuführende Gesamtbeitrag des freiwillig Versicherten ist? Zumindest in Haufe ist aufgeführt, dass bei freiwillig versicherten Mitgliedern, die wegen Überschreitens der JAEG krankenversicherungsfrei sind, die gesetzlichen Krankenkassen die monatlichen Beiträge auch dann aus der Beitragsbemessungsgrenze erheben wenn das laufende Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Der AG-Zuschuss jedoch ist von dem Ausgangswert zu berechnen, der bei KV-Plficht maßgebend ist.

    In diesem Fall würde also der Arbeitgeber weniger als die Hälfte des Gesamtbeitrags als Zuschuss bezahlen. Dies würde sich dann wahrscheinlich in Monaten mit Einmalzahlungen wieder ausgleichen?

    Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!


     

  • 05
    RE: Beiträge aus Engelt oder BBG bei freiwillig Versicherten unter BBG

    Hallo Abrechner,
     
    sofern im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung durch den Arbeitgeber Krankenversicherungsfreiheit festgestellt wurde, da das ermittelte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist in der freiwilligen Kranken – und Pflegeversicherung jeweils der Höchstbeitrag ausgehend von der Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen und abzuführen, selbst dann, wenn das laufende monatliche Arbeitsentgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
     
    Dies gilt auch für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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