Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einige Anwälte, welche sich für eine Befreiung von der Rentenversicherungsplicht bei der DRV entschieden haben und stattdessen in ein Versorgungswerk Rentenbeiträge einzahlen. Können diese Zahlungen auf der Verdienstabrechnung als Zahlungen an eine freiwillige RV ausgewiesen werden oder handelt es sich um eine Pflichtversicherung?
Vielen Dank.