Expertenforum - Beiträge an ein Versorgungswerk

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  • 01
    Beiträge an ein Versorgungswerk

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einige Anwälte, welche sich für eine Befreiung von der Rentenversicherungsplicht bei der DRV entschieden haben und stattdessen in ein Versorgungswerk Rentenbeiträge einzahlen. Können diese Zahlungen auf der Verdienstabrechnung als Zahlungen an eine freiwillige RV ausgewiesen werden oder handelt es sich um eine Pflichtversicherung?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Beiträge an ein Versorgungswerk

    Hallo PersonalHR,

    bei der Beantwortung Ihrer Frage, wie die Beitragszahlungen an ein Versorgungswerk bei vorliegender Befreiung von der Rentenversicherungspflicht .in der Verdienstabrechnung ausgewiesen werden können, betrifft das Arbeitsrecht.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage keine weitere Stellungnahme abgeben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    In der Sozialversicherung gilt grundsätzlich folgendes:

    Beschäftigte Personen, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit wurden, zahlen den Beitrag in das zuständige Versorgungswerk ein.

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, monatlich Meldungen zur Beitragserhebung elektronisch zu übermitteln. Die Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk sind jeweils zum maßgeblichen Fälligkeitstermin zu entrichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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