Expertenforum - Beihilfe

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  • 01
    Beihilfe

    Unsere Auszubildende war/ist bei ihren Eltern über eine PKV versichert.

    Sie verdient >1.000 EUR brutto / Monat.

    Nunmehr erreichte uns ein Schreiben der Mutter, dass das Kind (unsere Auszubildende) Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen hat. Der Beihilfebemessungssatz richtet sich nach § 76 Abs. 3 LBG. Im Falle unserer Auszubildenden wohl 80%.

    Im Kontext dessen möchte die Auszubildende aus der Gesetzlichen Krankenversicherung raus und in der PKV / Beihilfe versichert sein.

    Ist das möglich?

     

  • 02
    RE: Beihilfe

    Guten Tag,
     
    Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V). Die Versicherungspflicht entsteht durch das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses und dem daraus resultierenden Anspruch auf Arbeitsentgelt. 
     
    In Ihrem Fall besteht für die Auszubildende Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nicht möglich. Ein über die Eltern bestehender Beihilfeanspruch ist kein Befreiungstatbestand (§ 8 SGB V).
     
    Es verbleibt bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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