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  • 01
    Behandlung monatlicher Abschlagszahlungen auf eine zu erwartende Jahresumsatz-Provision

    Guten Tag,

    ein Mandant hat mit einer MA eine Provison auf den Jahresumsatz für 2026 vereinbart und möchte ihr vorab monatlich eine Abschlagszahlung zahlen.

    Eine Jahresprovision wäre ja ein Einmalbezug. Wie verhält es sich dann mit den monatlichen Abschlagszahlungen auf diese Provision? Müssen diese dann auch als Einmalbezug behandelt werden?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus


    UKO

  • 02
    RE: Behandlung monatlicher Abschlagszahlungen auf eine zu erwartende Jahresumsatz-Provision

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich stellen Provisionen laufendes Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar.
     
    Provisionen, die keinen Bezug zu Abrechnungszeiträumen haben, wie z. B. einmalige Provisionen auf Grundlage des betrieblichen Jahresumsatzes, werden im Rahmen der Regelungen des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verbeitragt.
    Sofern eine solche Provision, im Wege einer Abschlagszahlung monatlich gezahlt wird, verliert dieser monatliche Zahlbetrag nach unserer Einschätzung die Eigenschaft als Einmalzahlung und ist als laufendes Arbeitsentgelt bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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