Guten Tag,
ein Mandant hat mit einer MA eine Provison auf den Jahresumsatz für 2026 vereinbart und möchte ihr vorab monatlich eine Abschlagszahlung zahlen.
Eine Jahresprovision wäre ja ein Einmalbezug. Wie verhält es sich dann mit den monatlichen Abschlagszahlungen auf diese Provision? Müssen diese dann auch als Einmalbezug behandelt werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus
UKO