Hallo,
das Kind ist zur Reha, lt. Bescheid soll ein Elternteil das Kind begleiten.
Ich habe schon gelesen, dass die Begleitperson in der Regel Verdienstausfall durch die DRV erhält und keine Lohnfortzahlung.
Wird nur das sv-pflichtige Entgelt zur Berechnung herangezogen oder auch sv-freie Bestandteile, wie z. B. der Kita-Zuschuss oder wie sieht es sogar mit dem Minijob aus, aus dem keine SV-Beiträge (RV-Befreiung) gezahlt werden. Werden diese Verdienstbestandteile ebenfalls berücksichtigt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! :)