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  • 01
    Begleitperson Kinderreha

    Hallo,


    das Kind ist zur Reha, lt. Bescheid soll ein Elternteil das Kind begleiten.

    Ich habe schon gelesen, dass die Begleitperson in der Regel Verdienstausfall durch die DRV erhält und keine Lohnfortzahlung.

    Wird nur das sv-pflichtige Entgelt zur Berechnung herangezogen oder auch sv-freie Bestandteile, wie z. B. der Kita-Zuschuss oder wie sieht es sogar mit dem Minijob aus, aus dem keine SV-Beiträge (RV-Befreiung) gezahlt werden. Werden diese Verdienstbestandteile ebenfalls berücksichtigt?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe! :)

  • 02
    RE: Begleitperson Kinderreha

    Guten Tag,
     
    ist der jeweilige Elternteil nur Begleitperson (handelt es sich also um eine reine „Kinderkur“– Kinderheilverfahren z.B. über die deutsche Rentenversicherung), kann grundsätzlich der durch unbezahlten Urlaub entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von der Rentenversicherung erstattet werden.
    Wird ein erkranktes Kind vollstationär in einer Rehaeinrichtung behandelt und ist aus medizinischen Gründen die stationäre Mitaufnahme eines Elternteiles erforderlich, ist dem betreuenden Elternteil grds. ein entstandener Verdienstausfall nicht als Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, sondern als Nebenleistung zur Hauptleistung Rehabilitation zu erstatten. Somit wäre der Kostenträger der Leistung auch für den Verdienstausfall zuständig.
     
    Insoweit besteht gegenüber dem Arbeitgeber kein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
    Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem zuständigen Kostenträger in Verbindung zu setzen, da hier alle Unterlagen für die Beurteilung möglicher Leistungsansprüche vorliegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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