Expertenforum - Begleitperson Kinderreha

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  • 01
    Begleitperson Kinderreha

    Eine Mitarbeiterin hat Ihr Kind (unter 12 Jahre) zur eine Reha begleitet. Ist hier eine unbezahlte Abwesenheit zu pflegen, und wenn ja welche? Muss da ggf. eine Bescheinigung an die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung erstellt werden, und wenn ja welche?

  • 02
    RE: Begleitperson Kinderreha

    Hallo AHornfeck,

    ist die Mutter „nur“ Begleitperson (handelt es sich also um eine reine Kinderkur – „Kinder-Reha“), kann grundsätzlich der durch unbezahlten Urlaub entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von der Rentenversicherung erstattet werden, sofern bei der Begleitperson kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.

    Wie einem solchen Fall der Verdienstausfall zu melden ist, sollte direkt mit der deutschen Rentenversicherung geklärt werden.

    Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Zeitmonat, endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und es ist eine Abmeldung mit dem Grund „34“ zu übermitteln. Dieser Zeitraum stellt SV-Tage dar.

    Welcher Fehlzeitengrund in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm ggf. zu schlüsseln ist, sollte mit dem zuständigen Softwareanbieter geklärt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

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