Unsere Mitarbeiterin war als Begleitperson für Ihr Kind auf der Kur mit dabei.
Die Kur erfolgte in der Zeit vom 04.12.2024 - 15.01.2025.
Die Eingabe der Fehlzeit erfolgte mit unbezahlten Urlaub.
Es erfolgte eine 50er Jahresmeldung für die Zeit vom 01.01.2024 - 31.12.2024 und eine 34er Meldung für die Zeit vom 01.01.2025 - 03.01.2025.
Ist diese Meldung in Ordnung?
Wir hätten in dieser Form keine 34er Meldung erwartet, da der Januar 2025 ab dem 16.01.2025 wieder mit Entgelt belegt ist und es keinen Monat gibt, wo kein SVpflichtiges Entgelt vorliegt.
Wird eine 34er Meldung nach einem Monat ohne SVpflichtigen Entgelt erstellt oder beginnt der Zeitraum der 4 Wochen tatsächlich ab Beginn des Ereignisses (wie im oben geschilderten Fall ab 04.12.2024 - 03.01.2025)?
Danke vorab.