Hallo,
ein Mitarbeiter ist vom 05.03.-09.03. (Mi-SO) arbeitsunfähig ohne AU-Bescheinigung. Bei uns ist es möglich 3 Tage ohne AU krank zu sein, dann war das WE und seit Montag 10.03. liegt durchgehend eine AU vor. Ab welchen Tag werden die 42 Tage Lohnfortzahlung berechnet und danach richtet sich ja logischerweise auch der Beginn der Krankengeldzahlung? Können Sie mir dazu eine Gesetzesgrundlage nennen? Ich hätte gesagt, die Berechnung beginnt ab dem 05.03. und Lohnfortzahlung wäre somit bis zum 15.04.2025?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen