Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Beginn Gehaltszahlung nach mehr als 6-wöchiger Krankschreibung

    Ein Mitarbeiter ist 10 Wochen krankgeschrieben und folglich nach 6 Wochen aus der Entgeltfortzahlung herausgefallen. Die Krankschreibung läuft bis einschließlich 29. des Monats, ein Freitag. Am 1., dem Montag, nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit wieder auf.

    Was ist mit den Tagen 30. und 31. (Samstag und Sonntag): Muss der Arbeitgeber das Gehalt wieder zahlen (auch wenn die Arbeit erst am 1. wieder aufgenommen wird), zahlt die Krankenkasse für die beiden Tage das Krankengeld weiter oder geht der Mitarbeiter für die beiden Tage leer aus?

  • 02
    RE: Beginn Gehaltszahlung nach mehr als 6-wöchiger Krankschreibung

    Hallo S. Bartle,

    in der Sozialversicherung wird das Krankengeld grundsätzlich bis zu dem Tag gezahlt, der vom behandelnden Arzt als Ende der Arbeitsunfähigkeit für die Krankengeldzahlung bescheinigt wird.

    Ihre Frage, ob der Arbeitgeber „verpflichtet“ ist, das Gehalt für das Wochenende zu zahlen oder ob der Mitarbeiter für die beiden Tage „leer ausgeht“, betrifft dagegen ausschließlich das Arbeitsrecht.

    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in diesem Forum keine Stellungnahmen zu arbeitsrechtlichen Fragen abgeben können.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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