Ein Mitarbeiter ist 10 Wochen krankgeschrieben und folglich nach 6 Wochen aus der Entgeltfortzahlung herausgefallen. Die Krankschreibung läuft bis einschließlich 29. des Monats, ein Freitag. Am 1., dem Montag, nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit wieder auf.
Was ist mit den Tagen 30. und 31. (Samstag und Sonntag): Muss der Arbeitgeber das Gehalt wieder zahlen (auch wenn die Arbeit erst am 1. wieder aufgenommen wird), zahlt die Krankenkasse für die beiden Tage das Krankengeld weiter oder geht der Mitarbeiter für die beiden Tage leer aus?