Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten einer Mitarbeiterin Stunden ausbezahlen.
Seit 30.10.2024 bezieht sie Arbeitslosengeld und ihr wurde eine befristete volle Erwerbsminderungsrente seit dem 01.11.2024 gewährt. Nun bittet sie um Auszahlung ihrer angesammelten Überstunden. Für uns ist nicht mehr nachvollziehbar, wann sie die Überstunden erworben hat, aufgrund eines Systemwechsels und möchten hier die Vereinfachungsregelung anwenden. Muss die Auszahlung in dem aktuellen Jahr erfolgen oder im letzten Monat, in dem Beiträge geflossen sind (10/2003)? Im aktuellen Jahr würden sich ja entsprechend keine Beiträge berechnen.
VG
J. M.