Sehr geehrten Damen und Herren,
bei befristeten Erwerbsminderungen (3101) sind nach unserer Auffassung folgende Meldungen zu erstellen:
Abmeldung/BGR 32
Anmeldung/BGR 12
Abmeldung/Unterbrechungsmeldung 34.
Viele Mitarbeiter sind jedoch bevor die Rente auf Zeit gewährt wird, bereits ausgesteuert. Hier haben uns zum Teil Krankenkassen schon mitgeteilt, dass wir die Abmeldung 30 wegen Aussteuerung nicht verändern sollen und es auch zu keiner Anmeldung kommt.
Allerdings haben wir dann Probleme mit den Meldungen an die Zusatzversorgungskasse. Hier stimmen die Meldungen dann nicht.
Könne Sie uns bitte sagen, welche Meldungen zwingend erforderlich sind?
Normalerweise geben wir wie gesagt Rente auf Zeit vor, woraufhin ggfs. die Aussteuerung storniert werden kann.
Vielen Dank und viele Grüße
Stephanie