Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitnehmer muss ja für jeden neuen Arbeitgeber eine Befreiung von der gesetzlichen KV beantragen. Kommt dieser Befreiungsbescheid direkt an den AG oder immer zuerst an den AN und der muss diesen Bescheid wiederum an den AG weiterleiten? Wenn der Arbeitnehmer bereits in einem Versorgungswerk angemeldet ist z.B. in Berlin und arbeitet jetzt in Bayern, muss er sich dann beim Versorgungswerk in Bayern ummelden? Benötigen wir dann die Mitgliedsnummer vom Versorgungswerk, damit wir wissen, das der AN von der RV Befreit ist. Bekommt der AG vom Versorgungswerk einen Bescheid oder bekommt nur der AN einen?