Guten Tag,
ein bisher privat versicherter Bewerber startet am 01.02.2025 in unserem Unternehmen in Vollzeit. Das vorausschauende 12 Monats Gehalt liegt nun unter der JAEG.
Wir würden den neuen Mitarbeiter mit dem SV Schlüssel 1,1,1,1 kranken und pflegeversicherungspflichtig bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Gibt es dennoch in der o.g. Konstellation die Möglichkeit, dass unser neuer Mitarbeiter trotz Unterschreiten der JAEG sich befreien lassen kann?
Uns ist kein Befreiungsgrund aufgrund Arbeitgeberwechsel bekannt.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung