Hallo Experten-Team,
eine Mitarbeiterin von uns hat am 04.04.2025 Ihr erstes Kind zur Welt gebracht. Mutterschutzfrist ab dem 21.02.2025, vorhergehend ein Teil-BV vom 26.09.2024-20.02.2025. Elternzeit hat sie vom 04.06.2025-08.04.2026. Nun hat sie Ihre erneute Schwangerschaft mit errechnetem Geburtsdatum 20.09.2026 bekanntgegeben.
Meine Frage ist nun, welchen Bemessungszeitraum ich hier zugrunde lege. Theoretisch, wäre es der Zeitraum der komplett abgerechnet ist, vor der ersten Schwangerschaft. Wir hatten jedoch von damals zu jetzt zwei Tariferhöhungen, die berücksichtigt werden müssen. Oder stelle ich auf den Zeitraum nach Beenddigung Elternzeit bis Beginn Muschu ab? Demnach 01.05.2026-31.07.2026.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Freundliche Grüße
Julia S.