Expertenforum - Beendigung Alterteilzeit während der vereinbarten Laufzeit

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  • 01
    Beendigung Alterteilzeit während der vereinbarten Laufzeit

    Hallo,


    besteht die Möglichkeit ein bestehenden Beschäftigungsverhältnis welches sich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit befindet im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer zu kündigen bzw. durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden?


    Falls JA, ändert es etwas bzw. ist etwas zu beachten, sofern die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber erfolgt?


    Ist bei einem Abwicklungsvertrag etwas besonderes zu beachten? Müssen bestimmte Gründe vorliegen?


    Wird das angesparte Wertguthaben wie bei einem "normalen" Störfall (Tod, Renteneintritt,.-..) abgerechnet und die Beiträge unter Berücksichtigung der SV Luft berechnet?


    Kann der Mitarbeiter danach Arbeitslosengeld erhalten - oder wird ggf. eine Sperrzeit bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer verhängt?


    Danke für Ihre Hilfe.



     

  • 02
    RE: Beendigung Alterteilzeit während der vereinbarten Laufzeit

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft vorrangig arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wird.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Sozialversicherungsrechtlich geben wir Ihnen gerne eine allgemeine Antwort:
     
    Für den Fall, dass das Wertguthaben im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung nicht wie vereinbart für eine laufende Freistellung von der Arbeit verwendet werden kann, tritt ein Störfall ein. Das Wertguthaben ist einer besonderen Beitragsberechnung zuzuführen.
     
    Für den bereits abgelaufenen Zeitraum der Altersteilzeitbeschäftigung bleibt es bei der bisherigen beitragsrechtlichen Behandlung des Arbeitsentgelts aus der Altersteilzeitarbeit sowie des Aufstockungsbetrages und der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge. Dies gilt selbst dann, wenn die Altersteilzeit im Blockmodell noch während der Arbeitsphase endet. Eine Rückrechnung ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Das Wertguthaben stellt auch keine Einmalzahlung im Sinne des § 23a SGB IV dar.
     
    Für die Beitragsberechnung im Störfall ist als Arbeitsentgelt die Summen der Arbeitsentgelte ohne Berücksichtigung einer Beitragsbemessungsgrenze maßgebend, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsleistung ohne Berücksichtigung der Altersteilzeitvereinbarung beitragspflichtig gewesen wäre (SV-Luft). Die im Störfall zu berechnenden Beiträge sind mit den Beiträgen des Folgemonats nach Eintritt des Störfalles fällig. Die Abrechnung erfolgt in einem gemeinsamen Beitragsnachweis.
     
    Da bereits während der Arbeitsphase einer Altersteilzeit die Beitragsbemessungsgrundlage (SV-Luft) in der Entgeltabrechnung ausgewiesen werden muss, stehen diese Beträge als Grundlage der Beitragsberechnung im Störfall zur Verfügung. Insoweit sind Gehaltsabrechnungssysteme regelmäßig in der Lage, im Störfall eine entsprechende Beitragsabrechnung zu erstellen.
     
    Weitergehende Informationen mit Beispielen können Sie dem Gemeinsamen Rundschreiben zum „Altersteilzeitgesetz; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen“ vom 02.11.2010 entnehmen.

    Zu den möglichen Ansprüchen oder aber auch Sperrfristen durch die Agentur für Arbeit können wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine Auskünfte geben. Wir empfehlen Ihrem Mitarbeiter Kontakt zu der zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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