Muss für eine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung immer die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs im Zeitjahr überschritten werden oder kann man sich auch weiterhin in einer sv-pflichtigen Hauptbeschäftigung befinden, wenn man im Zeitjahr nur geringfügig verdient hat?
Mit anderen Worten: Muss ein AN zwingend bei der gesetzlichen Krankenkasse abgemeldet und bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze im Zeitjahr unterschritten wird? Muss sich dieser AN dann folglich auch zwingend privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern, wenn er keine Möglichkeit zur Familienversicherung hat? Oder ist es möglich, trotz gesunkenem Verdienst, sv-pflichtig in der GKV zu verbleiben?
Welche Eigenschaften einer Beschäftigung führen dazu, dass sie trotz geringfügigem Verdienst durchgehend sv-pflichtig bleibt? Sind das hauptsächlich starke Arbeitszeit- und Verdienstschwankungen oder gibt es noch weitere?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!