Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Pensionär (Ruhestand mit dem 63. Lj) mehr als geringfügig eingestellt.
Kann der Pensionär bei uns auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten?
Wenn ja, welcher Personengruppenschlüssel ist vorzugeben?
Mit freundlichen Grüßen
Grundsatzbereich Personalabrechnung