Expertenforum - Beamtenpension, abhängige Beschäftigung und Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit

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  • 01
    Beamtenpension, abhängige Beschäftigung und Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben einen Pensionär (Ruhestand mit dem 63. Lj) mehr als geringfügig eingestellt.

    Kann der Pensionär bei uns auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten?

    Wenn ja, welcher Personengruppenschlüssel ist vorzugeben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Grundsatzbereich Personalabrechnung

  • 02
    RE: Beamtenpension, abhängige Beschäftigung und Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit

    Hallo Grundsatzbereich Personalabrechnung,
     
    für nicht gesetzlich krankenversicherte pensionierte Beamte, die eine Pension wegen Erreichens „einer“ Altersgrenze beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ (Personengruppenschlüssel „119“), sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 556,00 €) übersteigt.
     
    Zur Wahrung eines weiteren Rentenanspruchs kann dieser Personenkreis grundsätzlich auch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten (Beitragsgruppenschlüssel „0110“, Personengruppenschlüssel „120“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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