Expertenforum - Beamte Beurlaubung Midijob beim gleichen Arbeitgeber

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  • 01
    Beamte Beurlaubung Midijob beim gleichen Arbeitgeber

    Guten Tag,

    eine verbeamte Mitarbeiterin ist für ein paar Jahre beurlaubt. Währenddessen übt sie einen Midijob in Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber aus.

    Unterliegt sie der Sozialversicherungspflicht? Falls ja, wie muss sie sozialversicherungspflichtig gemeldet werden?

    Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Beamte Beurlaubung Midijob beim gleichen Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    bei Beamten, die neben ihrem (auch ruhenden) Beamtenverhältnis bei demselben Arbeitgeber eine dem Grunde nach, versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.

    Die Beamtentätigkeit unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.  Für eine Arbeitnehmertätigkeit z. B. im Midijob lauten die Beitragsgruppen bei privat krankenversicherten Personen 0110, dies jedoch nur, wenn sie während der Beurlaubung weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn haben. Ist dies nicht der Fall, unterliegt sie auch in der Kranken- und Pflegeversicherung der Versicherungspflicht. Es wären die Beitragsgruppen 1111 zu melden.
     
    Sofern der Dienstherr die Versorgungsanwartschaften im Rahmen einer Gewährleistung auch auf die Nebenbeschäftigung ausweitet, sind keine Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Es wären die Beitragsgruppen 1011 zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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