Sehr geehrte Damen und Herren,
wir rechnen die Reisekosten nach dem Bay. Reisekostengesetz ab. Eine AN fährt direkt mit dem Zug von ihrem Wohnort nach München. Von München aus nimmt sie sich einen Bus zum Veranstaltungsort.
Vergleichsberechnung:
AN: Zugticket 51,50 + Busfahrt 7,80= 59,00 Euro
Von der Dienstelle aus: Zugticket 42,80
Bekommt die AN in diesem Fall nur die 42,80 erstattet? Oder müssen die 7,80 bei der Fahrt ab Dienststelle auch berücksichtigt werden und sie würde 42,80 + 7,80= 50,60 Euro erhalten.
Vielen Dank für die Rückmeldung.