Für einen freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer von uns wurde eine betriebliche Altersvorsorge im Modell der Unterstützungskasse abgeschlossen. Zahlungen erfolgen monatlich allein durch den Arbeitgeber. Eine Entgeltumwandlung ist damit nicht gegeben.
Die bAV-Beitrag i.R.d. Unterstützungskasse ist generell steuerfrei. Bezüglich der Sozialversicherung wird aber auf die 4%-Grenze verwiesen. Der gezahlte Betrag würde dies überschreiten. Gilt die Grenze allerdings nur für arbeitnehmerfinanzierte bAV´s im Rahmen der Unterstützungskasse oder tatsächlich auch bei rein arbeitgeberfinanzierten bAV´s im Rahmen der Unterstützungskasse?
Insofern weder steuer-/noch sv-Beiträge gezahlt werden müssen: Muss der rein arbeitgeberfinanzierte Betrag auf der Gehaltsabrechnung trotzdem ausgewiesen werden?
Mit freundlichen Grüßen
NaGi