Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin mit betrieblicher Altersvorsorge. Die Beiträge werden über Gehaltsumwandlung und AG-Zuschuss finanziert. Aktuell ist die Beschäftigung für einen längeren Zeitraum unterbrochen, so dass keine Entgeltumwandlung möglich ist.
Ist es möglich, den AG-Zuschuss für den Zeitraum der Unterbrechung auf 100% hochzusetzen (AN-Beitrag 0%) und weiterhin von der gesetzlichen LSt-und SV-Freiheit zu profitieren? Die 8% bzw 4% Grenze für die SV-/LSt-Freiheit wird beachtet.
Vielen Dank!