Expertenforum - BAV Altvertrag bis 31.12.2024 und Entgeltumwandlung

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  • 01
    BAV Altvertrag bis 31.12.2024 und Entgeltumwandlung

    Liebes Expertenforum,

    ich muss einen Altvertrag mit Pauschalversteuerung und SV-Pflicht (nicht zusätzlich vom AG, nicht aus EMZ) abrechnen. Sind sowohl AG-Zuschuss als auch Umwandlungsbetrag des AN's steuer- und sv-rechtlich gleich zu behandeln? Sind die Werte genauso auszuweisen wie bei Neuverträgen, also AG Zuschuss, AN-Beitrag und Gehaltsverzicht in den Bruttobezügen?

    Freundliche Grüße.

  • 02
    RE: BAV Altvertrag bis 31.12.2024 und Entgeltumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich sind Arbeitgeber-Zuschuss und Umwandlungsbetrag/Gehaltsverzicht in den Bruttobezügen auszuweisen und können einheitlich pauschal besteuert werden (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen).


    Sozialversicherungsrechtlich ist eventuell zu differenzieren; hierzu bitten wir, die Fachexperten SV zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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