Liebes Expertenforum,
ich muss einen Altvertrag mit Pauschalversteuerung und SV-Pflicht (nicht zusätzlich vom AG, nicht aus EMZ) abrechnen. Sind sowohl AG-Zuschuss als auch Umwandlungsbetrag des AN's steuer- und sv-rechtlich gleich zu behandeln? Sind die Werte genauso auszuweisen wie bei Neuverträgen, also AG Zuschuss, AN-Beitrag und Gehaltsverzicht in den Bruttobezügen?
Freundliche Grüße.