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  • 01
    Bahncard 100

    Liebes Expertenteam,

    ein Mitarbeitender von uns wohnt 140 km von unserer Niederlassung entfernt. Der Mitarbeitende fährt mit der Bahn wöchentlich mindestens 2x ins Büro. Wenn er den ICE nimmt dauert die einfache Fahrt unter 40 Minuten. Wenn er nur Verbindungen des öffentlichen Nahverkehr wählt, dauert die einfache Fahrt 2 Stunden. Wir möchten dem Mitarbeitenden eine Bahncard 100 zur Verfügung stellen, um ihm einen Anreiz zu schaffen, nicht zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln. Da der Mitarbeitende auch Dienstreisen für uns wahrnimmt, machen wir nun eine Prognoseberechnung. Für den Fall, dass die Dienstreisen keine Vollamortisation der Kosten der Bahncard 100 für die 2. Klasse in Höhe von 4,899 Euro erreichen, würden wir einen Fahrtkostenersatz für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte leisten. Dieser Fahrtkostenersatz wäre ja bei der Nutzung von ÖPNV steuer- und sv-frei. Müssen wir jetzt für die Prognoseberechnung die Kosten des Deutschlandtickets zugrunde legen oder darf auch eine Zeitwertkarte des Regionalverbundes, welche teurer als das Deutschlandticket ist, herangezogen werden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Bahncard 100

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach den Vorgaben der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 15.08.2019, Rn. 13) darf für die "Fahrberechtigung" zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur der hierfür nötige "reguläre Verkaufspreis" angesetzt werden. Dies bezieht sich jedoch auf den regulären Verkaufspreis von Fahrberechtigungen im Personenfernverkehr (nicht ÖPNV). Da das Deutschlandticket keine Nutzung des Fernverkehrs erlaubt, könnte die Zeitwertkarte des Regionalverbundes jedenfalls dann (auch bei höheren Kosten) betraglich angesetzt werden, wenn sie die Nutzung des Fernverkehrs erlaubt.


    Ist dies nicht der Fall, bleibt im Rahmen der Prognoseberechnung die Möglichkeit, fiktive Kosten für Fahrberechtigungen im Fernverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu berücksichtigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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