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  • 01
    Bachelorarbeit abgeschlossen _ ab wann ist Umstellung zur Beitragsschlüsselung vorzunehmen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die ihr Studium zum Bachelor beendet.

    Eine Weiterbeschäftigung soll als Fachkraft erfolgen.


    Die Urkunde wird erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt, die Prüfungsergebnisse werden den Abgängern jedoch schon eher mitgeteilt.


    Ab welchen Zeitpunkt muss die Umstellung der Beitragsschlüsselung erfolgen/ist das Studium als abgeschlossen anzusehen?

    -muss schriftlich eingereicht werden, wann die Mitteilung der Prüfungsergebnisse erfolgte

    -orientiert es sich am Datum der Urkunde

    -orientiert es sich daran, wann die Urkunde dem AG eingereicht wird

    -wäre es z.B. regulär ab 10/.... entsprechend umzusetzen, da bis dahin das entsprechende Semester gegangen wäre

  • 02
    RE: Bachelorarbeit abgeschlossen _ ab wann ist Umstellung zur Beitragsschlüsselung vorzunehmen

    Guten Tag,
     
    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen im Rahmen des „Werkstudentenprivilegs“ ist zunächst die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden. Zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Hat der Studierende die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehene letzte Prüfungsleistung erbracht, so wird die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs nicht mit dieser letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als beendet angesehen.
     
    Sofern die Beschäftigung darüber hinaus weiterläuft, ist eine Werkstudententätigkeit nicht mehr möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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