Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die ihr Studium zum Bachelor beendet.
Eine Weiterbeschäftigung soll als Fachkraft erfolgen.
Die Urkunde wird erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt, die Prüfungsergebnisse werden den Abgängern jedoch schon eher mitgeteilt.
Ab welchen Zeitpunkt muss die Umstellung der Beitragsschlüsselung erfolgen/ist das Studium als abgeschlossen anzusehen?
-muss schriftlich eingereicht werden, wann die Mitteilung der Prüfungsergebnisse erfolgte
-orientiert es sich am Datum der Urkunde
-orientiert es sich daran, wann die Urkunde dem AG eingereicht wird
-wäre es z.B. regulär ab 10/.... entsprechend umzusetzen, da bis dahin das entsprechende Semester gegangen wäre