Guten Tag,
wir haben folgende Frage:
ein MA macht sein Pflichtpraktikum innerhalb seines Studiums bei uns vom 01.05.-31.10.25 als befristeter Praktikantenvertrag PG 190.
Jetzt sagt uns der MA das er seine Bachelorarbeit am 04.11.25 an der Uni abgibt.
Müssen wir ihn dann ab 05.11.25 mit Mindestlohn bezahlen wenn wir ihn weiter beschäftigen wollen?
Danke für Ihre Mühe.
Gruss
Markus Vecek