Ein Bachelorand begibt sich nur zur Erstellung seiner Bachelorarbeit in den Betrieb und erhält € 900,00. Er übt keine weiteren Tätigkeiten aus. Ist die Personengruppe 190 oder 900 maßgebend?
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Bachelorand - Personengruppe
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RE: Bachelorand - Personengruppe
Guten Tag,
Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit / Master-Thesis) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage) zu entrichten.
Weil es sich bei diesem Personenkreis auch nicht um Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung handelt, sind auch keine Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.
Somit ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Personengruppe erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
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