Hallo Expertenteam,
1. Frage: gehe ich Recht in der Annahme, dass ein Auszubildender, der mtl. nur 80 Euro verdient (keine Einmalzahlungen), also unter der Geringverdienergrenze verdient, mit der Beitragsgruppe 1111 zu melden ist, Personengruppenschlüssel 121 und alle Beiträge, also AN- und AG-Anteile allein zahlen muss?
2. Frage:
Wenn es einen Umschulungsvertrag für eine 24-monatige Umschulung gibt zum Kaufmann für Büromanagement nach Maßgabe der Ausbildungs- bzw. Umschulungsordnung bzw. der Umschulungsprüfungsregelung der IHK und der Verdienst mtl. ebenfalls unter der Geringverdienergrenze mit 100 Euro mtl. (keinerlei Einmalzahlungen) liegt, ist dieser Umschüler dann ebenfalls mit 1111, Personengruppenschlüssel 121 zu melden und trägt hier der Arbeitgeber ebenfalls die AN- und AG-Anteile alleine?
Falls ich richtig liege, bestäigen Sie mir dies bitte kurz und falls ich falsch liege, teilen Sie mir bitte kurz mit, wie sie richtig zu melden sind und mit welchen Personengruppenschlüssel und wie die Beitragstragung ist. Vielen lieben Dank.