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  • 01
    Azubi über Bundeswehr versichert

    ein Auszubildener mit Eintritt zum 15.08.2025 gibt an, als Soldat noch bis 30.11.2025 über die Bundeswehr Krankenversichert zu sein. Daher hat er keine gesetzliche Krankenkasse. Ist dies gesetzlich möglich? Wenn ja, wie ist der SV-Schlüssel und die Personengruppe zu melden?

  • 02
    RE: Azubi über Bundeswehr versichert

    Guten Tag,
     
    das Ausbildungsverhältnis mit einem (ehemaligen) Berufssoldaten begründet dann Sozialversicherungspflicht, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird. Somit tritt mit Beginn der Arbeitsentgeltzahlung durch den Arbeitgeber grds. Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung ein, so dass eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen ist.
     
    Solange der Soldat noch nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, besteht Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit. In einem solchen Fall ist lediglich Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gegeben. 
    Solange der Azubi also noch Bezüge und einen Anspruch auf Heilfürsorge hat, erfolgt die Anmeldung mit den Beitragsgruppen 0110 und der Personengruppe 102.
    Liegt nur ein Anspruch auf Heilfürsorge vor und es liegen keine Bezüge der Bundeswehr vor, sind die Beitragsgruppen 1111 und die Personengruppe  102.
    Die DEÜV-Anmeldung ist an die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse des Soldaten zu übermitteln. War er noch nie gesetzlich versichert oder ist die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse nicht zu ermitteln, entscheidet der Arbeitgeber darüber, welche Einzugsstelle (eine bei Vorliegen von Krankenversicherungspflicht wählbare gesetzliche Krankenkasse) die Meldungen und die Beitragszahlungen erhält. Sofern Krankenversicherungspflicht vorliegt hat der Arbeitnehmer vorrangig eine Krankenkasse zu wählen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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