Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen einen Praktikanten im Rahmen des seit 01.08.2023 existierenden AVdual (https://www.uebergangschuleberuf-bw.de/bausteine/ausbildungsvorbereitung-dual).
Gemäß Praktikumvertrages arbeitet der Praktikant 1 Arbeitstage pro Woche. Ferienzeiten sind vom Praktikum ausgenommen. Grundsätzlich erhält der Praktikant von uns hierfür keine Vergütung.
Neben bzw. zusätzlich zum Praktikum AVdual wird die Person nun jedoch einmalig in den Ferien 2 Wochen gegen Entgelt bei uns arbeiten. Ist dies über eine kurzfristige Beschäftigung möglich (insbesondere unter dem Aspekt der Berufsmäßigkeit)? Falls nicht: Wie ist die Person dann sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!