Guten Tag,
meine Frage betrifft die Themen Sozialversicherung und Steuerrecht.
Ein Mitarbeiter (Beschäftigter im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst) ist leider Ende Dezember 2025 verstorben.
Die Urlaubsabgeltung und die Vergütung für Mehrarbeit wurden im Januar 2026 für den Dezember 2025 bei dem Arbeitnehmer eingegeben und vor dem 20.01.2026 auf das hinterlegte Konto überwiesen. Somit erfolgte der Abzug der Lohnsteuer im Dezember 2025 und keine Nachversteuerung im Jahr 2026.
Für die Auszahlung des Sterbegeldes nach § 23 Abs. 3 TVÖD-V haben wir die Ehefrau mit Steuerklasse VI, PGRS 920 und BGRS 0000 im Februar 2026 angemeldet.
Gemäß § 46 Nr. 4 BT-V müssen Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst ein Wertguthaben ansparen. Beim Tod des Beschäftigten steht gemäß § 46 Nr. 4 Ziffer 4, Satz 7 BT-V der Anspruch auf das Wertguthaben, ohne den darin enthaltenen Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag, den Erben zu.
Zwischenzeitlich liegt uns der Erbschein vor. Die Ehefrau und der Sohn sind je zur Hälfte erbberechtigt. Wir sind nun unsicher, wie wir die Auszahlung richtig versteuern und verbeitragen.
Sind für eine Auszahlung des Wertguthabens beide Erben in dem Monat der Auszahlung des Wertguthabens mit Steuerklasse VI anzumelden und PGRS 101 und BGRS 1111 oder wird die Auszahlung rückwirkend für den Dezember 2025 bei dem verstorbenen Mitarbeiter eingegeben und nach seinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert? Falls eine Eingabe beim Mitarbeiter erfolgen muss, wie ist das dann mit der Nachversteuerung? Erfolgt für den Januar nochmal eine ELStAM-Anmeldung, auch wenn er bereits im Dezember 2025 verstorben ist?
Ein weiteres Problem ergibt sich mit der Auszahlung der anteiligen (Oktober bis Dezember 2025) leistungsorientierten Bezahlung (§ 18 TVÖD-V) im Dezember 2026. Diese wurde bei einem Sterbefall immer dem letzten Abrechnungsmonat des Beschäftigten zugeordnet. Bisher war es aber immer im laufenden Jahr. Hier besteht ja wieder das Problem mit der Nachversteuerung. Erfolgt dann im Dezember 2026 nochmals rückwirkend für Januar 2026 eine ELStAM-Anmeldung?
Vielen Dank vorab für Ihre Hinweise