Folgende Fall ist abzurechnen.
AN seit ist seit Mitte Februar 2024 aus der Lohnfortzahlung. Im April 2025 bekommt AN einen Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung, rückwirkend ab ab 01.03.2024. Der AN scheidet deshalb im Monat April 2025 aus dem Arbeitsverhältnis aus. Es sind jetzt noch im April 2025 Überstunden und Urlaub abzugelten. Ist die Abgeltung dem Monat April 2025 zuzuordnen und bleibt SV-frei (Einmalzahlung Zuflussprinzip, keine SV-Tage) oder dem letzten Monat 02.2024 mit SV-Tagen 02.2024 und als SV-pflichtig abzurechnen?