Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer ist seit dem Juli außerhalb der Entgeltfortzahlung.
Sein Einkommen ist Provisions-basiert.
Sind nun Provisionen, welche im August zur Auszahlung gekommen wären, jeweils monatlich mit Rückbuchung in dem Juli auszuzahlen oder erfolgt die Auszahlung dieser immer erst bei Wiederaufnahme in die Entgeltfortzahlung?
Wie müssen wir in der Abrechnung also mit anfallenden Provisionen außerhalb der Entgeltfortzahlung vorgehen?
Vielen Dank!