Expertenforum - Auszahlung von Mehrarbeitsstunden

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Auszahlung von Mehrarbeitsstunden

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer, dessen reguläres mtl Entgelt 5.070 € beträgt, soll Mehrarbeitsstunden aus den letzten 2,5 Jahren ausgezahlt bekommen (Brutto 9.950 €). Darf/muss dies als Einmalzahlung erfolgen?

  • 02
    RE: Auszahlung von Mehrarbeitsstunden

    Hallo LM-Personal,


    bei der von Ihnen beschriebenen Auszahlung der Überstunden handelt es sich nicht um einen Einmalbezug, sondern um laufendes Arbeitsentgelt. Bei laufendem Arbeitsentgelt gilt in der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip. Wird die Mehrarbeitsvergütung aus mehreren Monaten bzw. Jahren gesammelt ausbezahlt, so sind die jeweiligen Zeiträume, in denen die Mehrarbeitsstunden angefallen sind, nochmals rückwirkend aufzurollen.

    Die Mehrarbeitsstunden werden letztlich immer in dem Monat verbeitragt, in dem sie tatsächlich angefallen sind.


    Eine Abrechnung als einmaliges Arbeitsentgelt ist in einem solchen Fall nicht zulässig.


    Sofern die Monate, denen die Mehrarbeitsstunden zuzuordnen sind, nicht bereits bis zu den maßgebenden Beitragsbemessungsgrenzen mit Beiträgen belegt waren, sind sie nach den Regelungen für laufendes Arbeitsentgelt beitragspflichtig abzurechnen.

    Diese Regelung gilt auch, wenn die Entstehung der Überstunden bereits mehrere Jahre zurückliegt.


    Dadurch ergeben sich ggf. auch Änderungen der Jahresentgelte bei bereits übermittelten Unterbrechungs-, Jahres- oder Abmeldungen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.