Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer, dessen reguläres mtl Entgelt 5.070 € beträgt, soll Mehrarbeitsstunden aus den letzten 2,5 Jahren ausgezahlt bekommen (Brutto 9.950 €). Darf/muss dies als Einmalzahlung erfolgen?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer, dessen reguläres mtl Entgelt 5.070 € beträgt, soll Mehrarbeitsstunden aus den letzten 2,5 Jahren ausgezahlt bekommen (Brutto 9.950 €). Darf/muss dies als Einmalzahlung erfolgen?
Hallo LM-Personal,
bei der von Ihnen beschriebenen Auszahlung der Überstunden handelt es sich nicht um einen Einmalbezug, sondern um laufendes Arbeitsentgelt. Bei laufendem Arbeitsentgelt gilt in der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip. Wird die Mehrarbeitsvergütung aus mehreren Monaten bzw. Jahren gesammelt ausbezahlt, so sind die jeweiligen Zeiträume, in denen die Mehrarbeitsstunden angefallen sind, nochmals rückwirkend aufzurollen.
Die Mehrarbeitsstunden werden letztlich immer in dem Monat verbeitragt, in dem sie tatsächlich angefallen sind.
Eine Abrechnung als einmaliges Arbeitsentgelt ist in einem solchen Fall nicht zulässig.
Sofern die Monate, denen die Mehrarbeitsstunden zuzuordnen sind, nicht bereits bis zu den maßgebenden Beitragsbemessungsgrenzen mit Beiträgen belegt waren, sind sie nach den Regelungen für laufendes Arbeitsentgelt beitragspflichtig abzurechnen.
Diese Regelung gilt auch, wenn die Entstehung der Überstunden bereits mehrere Jahre zurückliegt.
Dadurch ergeben sich ggf. auch Änderungen der Jahresentgelte bei bereits übermittelten Unterbrechungs-, Jahres- oder Abmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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