Sehr geehrte Experten,
ich habe eine Frage zur Beitragsberechnung von Auszahlungen an Erben.
Für eine verstorbene Mitarbeiterin waren noch Urlaubs-/Zeitguthaben auszuzahlen:
Die Sozialversicherungsbeiträge wurden über die Merkmale der verstorbenen Mitarbeiterin berechnet und gemeldet.
Die Auszahlung des (Rest-)Betrags und der Abzug von Lohnsteuer wurde über den Erben vorgenommen.
Dazu wurde für den Erben ein Versorgungsbezug (Sterbegeld) mit Meldung über das ZMV erfasst.
Aufgrund der Zahlstellen-Meldung wurde der Erbe durch seine Krankenkasse über die Beitragspflicht (Kapitalabfindung / 10 Jahre) informiert.
Fallen tatsächlich "doppelt" Beiträge an? Oder hätte die Auszahlung nicht als Versorgungsbezug (mit Meldung an die KK) erfolgen dürfen?
Wie ist das korrekte Vorgehen?
Freundliche Grüße
AL