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  • 01
    Auszahlung von Einmalbezug (Erfindervergütung) an zwei Erben

    Guten Tag,

    wir müssten aktuell einen normalerweise voll steuer- und SV-pflichtigen Bezug (Erfindervergütung, erst fällig nach Patentbeantragung) nachträglich an zwei Erben eines bereits 2020 verstorbenen Mitarbeiters auszahlen. Wie ist der Vorgang sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Steuerlich müsste es wohl dem Einkommen der Erben zugerechnet werden und nach deren Merkmalen versteuert werden.

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Auszahlung von Einmalbezug (Erfindervergütung) an zwei Erben

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich gehört die Erfindervergütung zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und stellt im Sinne der Sozialversicherung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar.
     
    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum
    des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist ( § 23a Abs. 2 SGB IV ).
     
    Da in dem von Ihnen geschilderten Fall das Beschäftigungsverhältnis bereits im Jahr 2020 beendet wurde, ist ein Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr
    nicht vorhanden.
     
    Dem entsprechend ist diese Erfindervergütung in der Sozialversicherung beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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