Guten Tag,
wir müssten aktuell einen normalerweise voll steuer- und SV-pflichtigen Bezug (Erfindervergütung, erst fällig nach Patentbeantragung) nachträglich an zwei Erben eines bereits 2020 verstorbenen Mitarbeiters auszahlen. Wie ist der Vorgang sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Steuerlich müsste es wohl dem Einkommen der Erben zugerechnet werden und nach deren Merkmalen versteuert werden.
Freundliche Grüße