Unsere Auszubildende befindet sich im Beschäftigungsverbot und wird anschließend in Elternzeit (ab 01/27-10/27) gehen. Somit kann der angefallene Jahresurlaub für dieses Jahr nicht mehr gewährt werden. Sie wird mit Bestehen der Abschlussprüfung im April 2027 unser Unternehmen verlassen und Ihre nicht abgegoltenen Urlaubstage bei Beendigung ausgezahlt bekommen.
Sie hat dann in dem Kalenderjahr 2027 lediglich im Januar einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten, sonst keinerlei Entgelte. Ist diese Einmalzahlung dann SV-Frei?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe.