Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die ihr Arbeitsverhältnis zum 30.06.2024 beendet und ihre Rente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.07.2024 bezieht.
Aktuell stehen noch Plusstd. zur Auszahlung aus, die jedoch mit der Auszahlung die monatliche BBG überschreiten.
Eine Auszahlung von Plusstd. wurde bereits regelmäßig ab Januar 2024 durchgeführt.
Beim jetzigen Einblick haben wir jedoch festgestellt, dass die Beitragsbemessungsgrenze auch hier bereits überschritten wurde.
Wie ist in solchem Fall vorzugehen, so dass für Prüfungen es zu keinen Problemen kommt?
-Abrechnungen bis 01.2024 aufrollen und die entsprechenden Stunden auf Basis von Einmalzahlung auszahlen (es handelt sich um ca. 150 Plusstd.)
Bei der monatlichen Abrechnung mit Auszahlung von Plusstd . ergeben sich folgende Summen:
Gesamtbrutto: 6.569,82 €
Steuerpfl. Brutto: 6.605,87 €
Steuerfr. Brutto: 116,23 €
KV Pfl. Brutto: 5.175,00 €
RV Pfl. Brutto: 6.652,22 €
Bei einer monatl. Abrechnung ohne Plusstd. ergeben sich folgende Monatswerte:
Gesamtbrutto: 5.486,45 €
Steuerpfl. Brutto: 4.780,52 €
KV Pfl. Brutto: 4.939,38 €
RV Pfl. Brutto: 4.939,38 €
Wie ist grundsätzlich vorzugehen, wenn Mitarbeiter bereits viel verdienen, knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen und tatsächlich monatlich Überstunden leisten, die auch monatlich in den Monaten ausgezahlt werden, wo sie erwirtschaftet wurden? Gibt es hier eine Besonderheit, da für den überschrittenen Betrag zur BBG keine Beiträge gezahlt werden?
Vorab besten Dank.
PersobüroSC