Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mitarbeiterin ist seit 02.02.2024 im Krankengeldbezug und bekam von uns Krankengeldzuschüsse bis 20.06.2024. Nun wird sie am 02.03.2025 ausgesteuert.
Ich muss noch Überstunden auszahlen und Urklaubsabgeltung.
Urlaubsabgeltung darf man ja erst bei Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen, aber die Überstunden kann ich jetzt im Februar auszahlen.
Auf welchen Monat buche ich die Überstunden als Einmalzahlung, auf den Januar 2024, weil sie da das letzte Mal Entgelt bekommen hat? Ist das der letzte Entgeltabrechnungszeitraum?
Vielen Dank und viele Grüße
Hilde Sommer