Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns findet der TVöd Anwendung. Eine AN hat mit Bescheid vom 06.03.2025 rückwirkend ab 01.02.2025 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt bekommen. Das AV ruht ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Zustellung des Rentenbescheids folgt, d.h. mit Ablauf des 31.03.2025 bis zum 31.01.2028. Sie hat noch einige Überstunden. Müssen diese Überstunden laut TVöd ausbezahlt werden oder können diese bis ins Jahr 2028 mitgenommen werden?
Vielen Dank für die Rückmeldung .