Expertenforum - Auszahlung Überstunden bei voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit

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  • 01
    Auszahlung Überstunden bei voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei uns findet der TVöd Anwendung. Eine AN hat mit Bescheid vom 06.03.2025 rückwirkend ab 01.02.2025 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt bekommen. Das AV ruht ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Zustellung des Rentenbescheids folgt, d.h. mit Ablauf des 31.03.2025 bis zum 31.01.2028. Sie hat noch einige Überstunden. Müssen diese Überstunden laut TVöd ausbezahlt werden oder können diese bis ins Jahr 2028 mitgenommen werden?


    Vielen Dank für die Rückmeldung .

  • 02
    RE: Auszahlung Überstunden bei voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass der TVöD – besonderer Teilverwertung (BT-V) Anwendung findet.


    Gemäß § 43 TVöD/BT-V sind Überstunden grundsätzlich durch Freizeitgewährung auszugleichen. Sofern kein Arbeitszeitkontos besteht, sollen die Überstunden bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats durch Freizeitgewährung abgegolten werden. Sofern dies nicht möglich ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Bezahlung der Überstunden.


    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig, auch nach Ablauf dieses 3-Monats-Zeitraums Überstunden durch Freizeitgewährung abzugelten, sofern der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.


    Es ist also zulässig, die Überstunden „stehen zu lassen“ und auch in Freizeit nach Beendigung der befristeten Erwerbsminderungsrente in Freizeit auszugleichen, sofern der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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