Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Auszahlung Sterbegeld an Hinterbliebene

    Sehr geehrtes Experteneam,


    unsere Mitarbeiterin ist verstorben. Den Hinterbliebenen würden wir aufgrund dem Tarif das entsprchende Sterbegeld auszahlen.


    Die Tochter studiert aktuell.


    Welche grundlegenden Daten (Personengruppenschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel. Tätigkeitsschlüssel) ist für die Abrechnung/Auszahlung vom Sterbegeld zugrunde zu legen.


    Gibt es weitere Besonderheiten, die bei Sterbegeld zu beachten sind (Versorgungsfreibetrag etc.)?


    Das Sterbegeld umfasst insgesamt 2.610,76 €


    Danke vorab.


     

  • 02
    RE: Auszahlung Sterbegeld an Hinterbliebene

    Hallo PersobueroSC,
     
    bei Entgeltzahlungen über den Sterbemonat hinaus ist zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld laut Tarifvertrag an die Hinterbliebenen) zu unterscheiden.
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung nach § 14 SGB IV für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Dagegen ist die Gewährung eines „Sterbegeldes“, das jemand als Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers bezieht – unabhängig von den Auszahlungsmodalitäten – nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen, da es nicht für eine vom Empfänger der Zahlungen selbst ausgeübte Beschäftigung gezahlt wird.
     
    Ob das Sterbegeld ggf. als Versorgungsbezug kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, hängt im Einzelfall davon ab, ob Hinterbliebenenleistungen gewährt werden. Es empfiehlt sich, dies individuell von der zuständigen Krankenkasse prüfen zu lassen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.